"Online"- Scheidungsantrag

Auf Wunsch einiger Mandanten bieten wir die Möglichkeit an, Angaben zum Scheidungsverfahren auch mit elektronischen Hilfsmitteln zu machen.
Grundsätzlich ist es jedoch empfehlenswert eine persönliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Die folgenden Inforamtionen werden für die Bearbeitung des Scheidungsantrags benötigt. Selbstverständlich werden alle Angaben streng vertraulich behandelt und unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht.

Bitte gehen Sie wie folgt vor:

  1. Klicken Sie unten auf "Zum Antragsassistenten" und füllen Sie alle Felder aus. Felder bei denen Sie keine Angabe machen wollen (Beispielsweise: Telefon (geschäftlich)) setzen Sie bitte "keine Angabe" oder "-" ein.
     
  2. Nachdem Sie das Formular ausgefüllt haben wird ein PDF-Dokument generiert. Sie werden darüber per E-Mail informiert. Drucken Sie sich die Dokumente in der E-Mail aus und unterzeichnen Sie diese.
     
  3. Bringen Sie die Unterlagen vorbei, oder schicken Sie den Antrag und benötigte Unterlagen wie
    1. Heiraturkunde oder Auszug aus dem Familienbuch im Original
    2. Geburtsurkunden aller gemeinsamen Kinder im Original
    3. Notarieller Ehevertrag und / oder Scheidungsfolgenvereinbarung, wenn vorhanden
    4. Die letzte Gehaltsbescheinigung beider Ehegatten, soweit Ihnen diese vorliegt. Andernfalls machen Sie bitte Angaben über die Höhe des Netto- Einkommens der Ehegatten.
    5. Unterlagen zur Altersversorgung, insbesondere – wenn vorhanden -:
      • Versicherungsverlauf Deutsche Rentenversicherung
      • Versicherungsscheine der privaten Versicherungen
      • Betriebsrentenvereinbarung

an
Rechtsanwältinnen
Prölß-Peter & Lehmann-Leopold
Fürstenweg 4a
91058 Erlangen-Bruck

 

Nach Eingang der Unterlagen werden wir Kontakt mit Ihnen aufnehmen und Sie über das weitere Vorgehen informieren.


Zur Vermeidung von Irrtümern weisen wir auf Folgendes hin:

  • Grundsätzlich besteht die Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen bei einem Gerichtstermin. Gerichte verhandeln nicht "online".
  • Bei einer Scheidung sollten alle sogenannten Folgesachen geregelt sein, siehe Informationen zu Folgesachen.

 

Zum Antragsassistenten